Finanzen
Die EU muss Besonderheiten nationaler Finanzmärkte bei der Basel-III-Umsetzung berücksichtigen
Die Europäische Kommission wird demnächst neue Regelungen für die Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen für Kreditinstitute (Basel III) vorschlagen. Bisher wurden derartige Regelungen von der EU per Richtlinie vorgegeben. Die konkrete Umsetzung der Richtlinien oblag dabei den nationalen Parlamenten. Für Basel III plant die Europäische Kommission, die Neuregelungen durch Verordnungen einzuführen. Dies führt dazu, dass bestehende Unterschiede zwischen nationalen Finanzmärkten nicht berücksichtigt werden können. Der deutsche Finanzmarkt etwa weist im Vergleich einen hohen Anteil kleiner und regionaler Institute auf, die Unternehmensfinanzierung ist bankenbasiert und langfristig ausgerichtet. Richteten sich uniforme Regelungen etwa hauptsächlich nach international tätigen und kapitalmarktorientierten Bankkonzernen (wie sie in anderen Ländern vorherrschen), ergäben sich für Sparkassen und Genossenschaftsbanken in Deutschland erhebliche Wettbewerbsnachteile, was wiederum die Finanzierung des Mittelstandes verschlechtern würde. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert deshalb von der Regierung, sich gegenüber der Europäischen Kommission und den Mitgliedsstaaten für eine Umsetzung der Basel-III-Vorschriften durch eine Richtlinie einzusetzen. Bei Beratungen über die Richtlinie muss sie sich für eine Berücksichtigung der Besonderheiten des deutschen Finanzmarktes einsetzen.