Am 6. Juni fand im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eine Anhörung über die Frage der Einführung der CCS-Technik statt. CCS steht für „Carbon Dioxide Capture and Storage“, auf Deutsch für die Abscheidung, den Transport und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid in tiefen geologischen Gesteinsschichten. Bis 2050 sollen die Kohlendioxidemissionen in Deutschland um 80 bis 95 Prozent gesenkt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wird auch über die Einführung dieser Technologie nachgedacht, um die weiterhin unvermeidbaren CO2-Emissionen umweltverträglich zu entsorgen.
Denn nicht nur Kohlekraftwerke, die wir wegen der zu erwartenden Energielücke beim Umstieg auf regenerative Energien auf absehbare Zeit brauchen, sondern auch die Stahlindustrie, die Zementindustrie und andere Industrien sind „Produzenten“ von CO2. Deshalb kann, wenn man die Klimaziele bei gleichzeitiger Sicherung des Industriestandorts ernsthaft erreichen will, diese Technik ein Ausweg sein.
Diese Auffassung wurde sogar in der Anhörung von Umweltschutzorganisationen wie dem WWF vertreten. Es soll aber nicht verschwiegen werden, dass diese Technologie in der Bevölkerung sehr umstritten ist. Überall dort, wo Gebiete als Lagerstätten in Betracht kommen, wie in Schleswig-Holstein oder Teilen Niedersachsens, formiert sich der Widerstand. Aus diesem Grunde spielte die Frage der sogenannten Länderklausel in der Anhörung eine wichtige Frage. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Länder Gebiete ausweisen können, in denen eine CCS-Anlage beziehungsweise Lagerstätten verboten sind. Von Seiten der Sachverständigen wurde darauf hingewiesen, dass eine derartige Ausweisung immer europarechtskonform sein müsse, denn der vorliegende Gesetzentwurf ist die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie.
In diesem Zusammenhang wurde auch die Frage einer unterirdischen Raumordnung diskutiert. Eine Rolle spielte auch die Frage, ob die Anwendung der CCS-Technik im Bereich der Kohlekraftwerke aus energiewirtschaftlichen Gründen wegen des hohen eigenen Energieverbrauchs der Anlagen die richtige Technik sei, sowie die Frage der Versalzung des Grundwassers bei Einleitung von CO2 in den Untergrund.
Die aufgeworfenen Fragen zeigen, dass noch erhebliche Arbeit in die Umsetzung des Gesetzentwurfs investiert werden muss. Aus industriepolitischen Gründen werden wir nicht darum herumkommen, diese Frage positiv für die Bundesrepublik zu beantworten. Auf jeden Fall muss die weitere Erforschung der Technologie fortgesetzt werden, darüber waren sich alle Sachverständigen einig.