Das Internet ist nicht nur ein technisches Gebilde, sondern auch ein Wirtschaftsraum, dessen spezifische Eigenschaften sich von den Alltagsbedingungen anderer Branchen fundamental unterscheiden. Auch der staatliche Regulierungsbedarf ist deshalb ein anderer: Manche Herausforderungen gibt es außerhalb des Internet gar nicht – jedenfalls müssen Stromkunden heute nicht damit rechnen, von ihrem Anbieter nur noch Elektrizität für Kühlschränke einer bestimmten Marke beziehen zu können. Auch bei Wasserbetrieben ist es bislang unüblich, etwa die Zuführung von Trink- und Badewasser mit unterschiedlicher Dringlichkeit zu versehen. Aber genau das – die Priorisierung bestimmter Dienste – ist im Internet nicht nur möglich, sondern in Teilen des Netzes durchaus üblich. Manches davon ist sinnvoll, wenn beispielsweise zur Sicherung der Qualität von Internet-Telefonverbindungen die entsprechenden Datenpakete bevorzugt behandelt werden. Anderes ist wirtschafts- und gesellschaftspolitisch völlig inakzeptabel: Beim Internet-Zugang über das Handy ist bei einigen Unternehmen das Aussperren unliebsamer Diensteanbieter und sogar die Manipulation von übertragenen Inhalten nicht unüblich.
Viele Jahre hat die Selbstorganisation im Internet funktioniert, auch deshalb, weil die Werkzeuge für modernes Netzwerkmanagement und damit die Voraussetzungen für bestimmte Eingriffe fehlten. „Best effort“ hieß der schlichte Grundsatz: Jeder Provider versuchte, seinen Anwendern möglichst zuverlässige, schnelle und universell einsetzbare Zugänge anzubieten. Aber die Pionierzeiten des Internet sind vorbei, und seit die technische Infrastruktur des Netzes nun auch Möglichkeiten für anwendungsspezifische Barrieren und Blockaden in spürbarem Umfang bereitstellt, werden diese auch zu marktstrategischen Zwecken genutzt: Allianzen aus großen Zugangs- und Inhalte-Anbietern drohen die traditionelle Offenheit und Qualität der Kommunikation im Internet beiseite zu drängen.
Verlässt man sich – wie es die Bundesregierung in ihrem aktuellen Entwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes tut – allein auf das freie Spiel der Kräfte am Markt, dann sind inungsfreiheit und fairer Wettbewerb tatsächlich akut gefährdet. Bei größeren Anbietern ist ein zunehmend diskriminierendes Verhalten absehbar, denn es besteht wenig Anlass zur Erwartung, dass sie durch scharenweise Verluste ihrer Kunden zur Besinnung gebracht würden. Der Gesetzgeber ist deshalb gefordert, den Regulierungsrahmen für einen transparenten und diskriminierungsfreien Betrieb der Netze abzustecken, damit das Internet als freies und offenes Medium erhalten bleibt. Weil die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf die Netzneutralität noch nicht einmal erwähnt und auch sonst kaum über die oberflächlichen Formulierungen der EU-Richtlinie hinausgeht, ist sie von ihrer eigenen Expertenkommission für Forschung und Innovation (EFI) bereits scharf kritisiert worden. Zu den Maßnahmen, die von der EFI gefordert werden, gehört ein Verbot des Blockierens von Diensten, Preisdifferenzierungen als Maßstab der Qualitätssicherung, und vor allem „größtmögliche Transparenz“ und ein Sonderkündigungsrecht im Falle von Verstößen gegen die Netzneutralität.
Die SPD-Fraktion hat zum Gesetzentwurf der Regierung im vergangenen Monat deshalb einen Antrag zur Gewährleistung der Netzneutralität eingebracht, der aktuell in den sechs mitberatenden Ausschüssen des Deutschen Bundestages Gegenstand einer heißen Debatte ist. Im Mittelpunkt der Forderungen steht dabei die Aufnahme der Netzneutralität als eines der Regulierungsziele des TKG, damit auch in Zukunft die Schwellen für den Marktzugang von Dienste- und Inhalteanbietern niedrig bleiben. Der Bundesnetzagentur wächst dabei eine zentrale Rolle bei der Analyse von Netzqualität und -kapazität zu, und sie soll außerdem Verstöße gegen die Netzneutralität und ihre Behandlung protokollieren. Von der Bundesregierung wird verlangt, sich auf europäischer und internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass die Prinzipien der Netzneutralität weltweit verbindlich festgeschrieben werden. Dass zur Sicherstellung einer angemessenen Grundversorgung schließlich noch erheblich stärkere Anstrengungen bei der Schaffung einer flächendeckenden Breitbandinfrastruktur nötig sind, wird im Antrag der SPD-Fraktion noch einmal in aller Deutlichkeit unterstrichen.