Infrastruktur

Breitbandausbau ohne Universaldienst? Koalition verpasst Reformchance

Mit der sogenannten TKG-Novelle und ihren umfangreichen Änderungen im Telekommunikationsrecht war die Hoffnung verbunden worden, den Telekommunikationsmarkt so neu zu ordnen, dass starke Impulse für die Breitbandversorgung, die Verpflichtung zur Netzneutralität und den Verbraucher- und Datenschutz ausgesendet werden. Nach der Verabschiedung der Novelle bleibt nur festzustellen: Was wie eine Granate im Markt einschlagen sollte, endete als Rohrkrepierer.

Nicht genug damit, dass die EU-Frist zur Umsetzung der Richtlinie der Europäischen Kommission längst verstrichen war, als der Gesetzentwurf vorgelegt wurde. Ebenso irritierend war, dass es der Koalition mal wieder nicht gelungen ist, nach Monaten parlamentarischer Beratung einen Änderungsantrag zum eigenen Gesetzentwurf - diesmal 117 Seiten dick - halbwegs fristgerecht abzuliefern: Erst am Vorabend der Ausschusssitzungen lag das Dokument dann endlich vor. Im mitberatenden Innenausschuss kam es deshalb sogar zu einem handfesten Skandal, weil die Oppositionsfraktionen SPD, B90/Grüne und Linke die Sitzung verließen, die TKG-Novelle mitsamt der Kuckuckseier aus dem Änderungsantrag aber trotzdem von CDU/CSU und FDP beschlossen wurde.

Ein paar vernünftige Maßnahmen sind in der jetzt verabschiedeten Novelle erhalten geblieben. Wichtigste Neuerung ist der Anspruch auf Mitbenutzung bereits vorhandener Trassen an bundeseigenen Straßen, Wasser- und Schienenwegen für jeden Provider, der Glasfaser entlang der Autobahn oder Schifffahrtskanälen in Anspruch nehmen möchte - das spart Grabungskosten und vermeidet doppelte Anstrengungen. Sinnvoll ist auch, die Verlegung von Glasfaserleitungen im Microtrenching-Verfahren zuzulassen: Damit kann in Zukunft der Boden einfach aufgefräst, die Leitung in 30cm statt bisher vorgeschriebener 1,50m verlegt und der Boden sofort wieder verdichtet werden - 600 Meter sind so an einem Tag zu schaffen.

Dass die FDP es geschafft hat, aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf die Universaldienstverpflichtung wieder zu entfernen, rechnet sich der liberale Juniorpartner hoch an. Der Rest der Republik, insbesondere im ländlichen Raum, kann zunächst nur hoffen, dass die Unternehmen sich plötzlich besinnen und nun doch endlich das umsetzen, was sie bisher grob vernachlässigt haben, nämlich eine Breitbandversorgung mit akzeptablen Übertragungsraten im ländlichen Raum und den Ballungsgebieten - Deutschland hechelt der internationalen Entwicklung übrigens seit Jahren hinterher, als Internetstandort von Rang eignen wir uns weiterhin nicht. Wer sich auf den Markt allein verlässt, wird sich mit LTE-Versorgung am absoluten Minimum des Erträglichen abspeisen lassen müssen, statt gezielt in flächendeckende Glasfaserinfrastruktur zu investieren.

Die Verpflichtung zum Universaldienst könnte allerdings noch über den Bundesrat, der diesem Gesetz zustimmen muss,  nachträglich wieder eingesetzt werden. Nicht nur SPD und Grüne sind nämlich dafür, auch weite Teile der Union wollen ihn - insbesondere die CSU, die bereits erkennen lässt, dass die Länder versuchen wollen, sich im Bundesrat mit der Forderung nach einem Universaldienst doch noch durchzusetzen.