115. Sitzung vom 30.6.2011

Reform des Insolvenzrechts

6.) Erste Beratung Gesetzentwurf der Bundesregierung
Weitere Erleichterung der Sanierung von Unternehmen
- Drucksache 17/5712 -

Ziel des Unternehmensinsolvenzrechtes ist es, möglichst die Weiterführung des Unternehmens zu organisieren. Diesen Zielkonflikt wird man im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens lösen müssen, um nicht unerwünschte Nebenwirkungen bei einer an sich sinnvollen Maßnahme zu bekommen.