Schnellzugriff
136. Sitzung vom 27.10.2011
Ziel dieses Gesetzes ist es, die Fortführung von insolvenzbedrohten Unternehmen zu ermöglichen, die Sanierung in den Vordergrund zu stellen und vor allen Dingen dem Insolvenzverfahren den Makel des unternehmerischen Versagens zu nehmen!